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   LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05   

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LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05 (https://dejure.org/2006,21045)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.01.2006 - L 13 KN 23/05 (https://dejure.org/2006,21045)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - L 13 KN 23/05 (https://dejure.org/2006,21045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Witwenrente auf Grund des Todes des Ehegatten in der ehemaligen Sowjetunion; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung eines Rentenanspruchs bei Änderung der Gesetzeslage; Begrenzung der Entgeltpunkte aus anrechenbaren FRG-Zeiten; Rücknahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05
    Einen Antrag der Klägerin vom 19. November 2001 (Eingang bei der Beklagten), mit dem sie unter Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. August 2001, B 4 RA 118/00 R , eine Neufestsetzung (u.a.) der Witwenrente beantragte, lehnte die Beklagte ab (bestandskräftiger Bescheid vom 4. Februar 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. März 2004).

    Die Klägerin habe bis zur ersten Entscheidung des BSG zu § 22b FRG a.F. im Urteil vom 30.08.2001, Az.: B 4 RA 118/00 R, schon kein Vertrauen in eine andere Rechtslage entwickeln können, weil sie den Bescheid der Beklagten vom 1. Juli 1998 als rechtmäßig akzeptiert habe.

    Zwar steht die Auffassung des SG, bereits § 22b Abs. 1 S. 1 FRG a.F. habe beim Zusammentreffen einer Rente aus eigener Versicherung mit einer Hinterbliebenenrente die Gesamtzahl der auf FRG-Zeiten beruhenden Entgeltpunkte beider Renten auf 25 EP begrenzt, in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG (vgl. BSGE 88, 288 (4. Senat), 92, 248 (13. Senat) und 93, 85 (8. Senat)).

    Erst das Urteil des 4. Senats des BSG vom 30. August 2001 (BSGE 88, 288), in dessen Verfahren sich die Revision nicht gegen diese Auffassung, sondern gegen die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit einer Entgeltpunkt-Begrenzung richtete, brachte die Erkenntnis, dass der objektive Normgehalt des § 22b Abs. 1 S. 1 FRG a.F. entgegen der bis dahin vertretenen Auffassung keine Begrenzung der Gesamtzahl der Entgeltpunkte beider Renten vorsehe.

  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 10/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05
    Gegen die Begrenzung der Entgeltpunkte aus anrechenbaren FRG-Zeiten bestehen vor dem Hintergrund des Systemwechsels im FRG (Abkehr vom Eingliederungsprinzip) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BSGE 88, 274; 93, 15; 93, 85).

    Erst durch die weiteren Urteilen des 13. Senats vom 11. März 2004 (BSGE 92, 248) und des 8. Senats vom 7. Juli 2004 (BSG 93, 85) wurde der Norminhalt des § 22b Abs. 1 S. 1 FRG a.F. in einer als gefestigte Rechtsprechung anzusehenden Weise bestimmt.

    Der 8. Senat und der 13. Senat des BSG haben sich in ihren vor In-Kraft-Treten des RVNG ergangenen Urteilen BSGE 93, 85 und 92, 248 lediglich mit der Zulässigkeit einer authentischen Interpretation des § 22 Abs. 1 Satz 1 FRG a.F. auseinandergesetzt, die Zulässigkeit einer rückwirkenden In-Kraft-Setzung des § 22 Abs. 1 Satz 1 FRG n.F. unter dem Gesichtspunkt einer echten Rückwirkung aber ohne nähere Erörterung der Problematik dahinstehen lassen.

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 44/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05
    Erst durch die weiteren Urteilen des 13. Senats vom 11. März 2004 (BSGE 92, 248) und des 8. Senats vom 7. Juli 2004 (BSG 93, 85) wurde der Norminhalt des § 22b Abs. 1 S. 1 FRG a.F. in einer als gefestigte Rechtsprechung anzusehenden Weise bestimmt.

    Der 8. Senat und der 13. Senat des BSG haben sich in ihren vor In-Kraft-Treten des RVNG ergangenen Urteilen BSGE 93, 85 und 92, 248 lediglich mit der Zulässigkeit einer authentischen Interpretation des § 22 Abs. 1 Satz 1 FRG a.F. auseinandergesetzt, die Zulässigkeit einer rückwirkenden In-Kraft-Setzung des § 22 Abs. 1 Satz 1 FRG n.F. unter dem Gesichtspunkt einer echten Rückwirkung aber ohne nähere Erörterung der Problematik dahinstehen lassen.

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R

    Fremdrentenrecht - Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte bei Zusammentreffen von

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05
    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des für die knappschaftliche Rentenversicherung ausschließlich zuständigen 8. Senats des BSG an, die zwischenzeitlich von dem für die Rentenversicherung der Arbeiter zuständigen 5. Senat des BSG bestätigt worden ist (Urteil vom 5. Oktober 2005, Az.: B 5 RJ 57/03 R).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05
    Zwar ist eine rückwirkende Gesetzesänderung nur in Ausnahmefällen zulässig (vgl. hierzu BVerfGE 72, 200 - Bagatelländerungen - 30, 367 - ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit - 13, 261 - ungültige Rechtsnorm - 89, 48 - absehbare Neuregelung - 72, 200 - unklare und verworrene Rechtslage - 88, 348 - zwingende Belange des Gemeinwohls -).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05
    Gegen die Begrenzung der Entgeltpunkte aus anrechenbaren FRG-Zeiten bestehen vor dem Hintergrund des Systemwechsels im FRG (Abkehr vom Eingliederungsprinzip) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BSGE 88, 274; 93, 15; 93, 85).
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05
    Im Ergebnis führt dies aber nicht zum Erfolg der Klage (und damit der Berufung), weil ein Aufhebungsanspruch nur besteht, soweit nach dem für die Entscheidung der Verpflichtungsklage maßgebenden, zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Anspruch nach § 44 SGB X geltenden Recht (§ 22b Abs. 1 S. 1 FRG n.F.; vgl. BSGE 73, 25) zu Unrecht Sozialleistungen nicht erbracht worden sind.
  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05
    Gegen die Begrenzung der Entgeltpunkte aus anrechenbaren FRG-Zeiten bestehen vor dem Hintergrund des Systemwechsels im FRG (Abkehr vom Eingliederungsprinzip) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BSGE 88, 274; 93, 15; 93, 85).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 47/01 R

    Überprüfungsverfahren eines Rentenantrags nach zwischenzeitlicher Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05
    Wie der 8. Senat des BSG in seinem Urteil vom 21. Juni 2005, Az.: B 8 KN 9/04 R, unter Bestätigung dieser Rechtsprechung dargelegt hat, ist deshalb der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers, mit dem dieser unter Berufung auf § 22b Abs. 1 S. 1 FRG a.F. die monatliche Zahlung einer Hinterbliebenenrente ganz oder teilweise abgelehnt hat, rechtswidrig, weil er das für die Entscheidung der Anfechtungsklage gegen diesen rentenversagenden Bescheid maßgebende, bei Erlass des (Widerspruchs)Bescheides geltende Recht (vgl. BSGE 90, 136) unrichtig angewandt hat.
  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 9/04 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2006 - L 13 KN 23/05
    Wie der 8. Senat des BSG in seinem Urteil vom 21. Juni 2005, Az.: B 8 KN 9/04 R, unter Bestätigung dieser Rechtsprechung dargelegt hat, ist deshalb der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers, mit dem dieser unter Berufung auf § 22b Abs. 1 S. 1 FRG a.F. die monatliche Zahlung einer Hinterbliebenenrente ganz oder teilweise abgelehnt hat, rechtswidrig, weil er das für die Entscheidung der Anfechtungsklage gegen diesen rentenversagenden Bescheid maßgebende, bei Erlass des (Widerspruchs)Bescheides geltende Recht (vgl. BSGE 90, 136) unrichtig angewandt hat.
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 5/98 R

    Fremdrentenrecht - Kürzung von Entgeltpunkten - Verfassungsmäßigkeit

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